Bei jeder Systementwicklung werden mindestens zwei komplementäre V-Modell-Projekte durchgeführt: eines auf der Auftraggeberseite, mit dem Projekttyp „Systementwicklungsprojekt eines Auftraggebers“, und eines auf der Seite des Auftragnehmers mit dem Projekttyp „Systementwicklungsprojekt eines Auftragnehmers“. Diese beiden Projekte werden über die Auftraggeber/Auftragnehmer-Schnittstelle miteinander verknüpft. Das V-Modell stellt jeweils angepasste Projektsdurchführungsstrategien zur Verfügung und standardisiert die Schnittstellenprodukte, die zwischen den Projekten ausgetauscht werden.
Abbildung 4: Schnittstelle zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
Das V-Modell-Projekt des Auftraggebers erarbeitet eine Ausschreibung. Diese Ausschreibung enthält die zuvor erstellten Anforderungen (Lastenheft) und macht zudem Vorgaben für das Projekt- und das QS-Handbuch des Auftragnehmers. (siehe im V-Modell-Referenz Produkte: Projekthandbuch und QS-Handbuch)
Auf der Basis der Ausschreibung erstellt ein potenzieller Auftragnehmer ein Angebot. Dieses Angebot enthält bereits die angebots- und vertragsrelevanten Teile des Projekthandbuchs sowie des QS-Handbuchs des potenziellen Auftragnehmers. Stimmt der Auftraggeber dem Angebot zu, wird zwischen den Vertragspartnern ein Vertrag geschlossen. Der vertraglich vereinbarte Umfang wird dabei durch die Anforderungen (Lastenheft) des Auftraggebers festgelegt. Die von Auftragnehmer erarbeitete Gesamtsystemspezifikation (Pflichtenheft) ist nicht Gegenstand des Vertrags.
Durch die Projektstatusberichte wird der Auftraggeber über Projektfortschritt, -planung und –steuerungsmaßnahmen sowie über Qualitätssicherung und Problem- und Änderungslisten informiert. Zur direkten Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sollte der Auftraggeber zusätzlich sowohl im Lenkungsausschuss als auch in der Änderungssteuerungsgruppe (Change Control Board) des Auftragnehmerprojekts entsprechend vertreten sein.
Das V-Modell-Projekt des Auftragnehmers übermittelt Zwischen- und Endprodukte in Form von Lieferungen an den Auftraggeber. Über die Abnahmeerklärung gibt das V-Modell-Projekt des Auftraggebers Beurteilungen über den erbrachten Zwischen- und Endlieferungen. Die Ablehnung einer Lieferung verursacht Änderungen im Projektverlauf des Auftragnehmers.
Ein Auftragnehmer kann selbst als Auftraggeber gegenüber einem Unterauftragnehmer auftreten. Dabei werden auch die Projekte des Unterauftraggebers und des Unterauftragnehmers gemäß V-Modell abgewickelt und durch die oben beschriebene Schnittstelle miteinander verbunden.
Ab einer gewissen Größe muss das Systementwicklungsprojekt in entsprechende Teilprojekte unterteilt werden. Selbst wenn diese Projekte innerhalb eines Unternehmens durchgeführt werden, sollte diese Aufteilung entsprechend der beschriebenen Auftraggeber/Auftragnehmer-Schnittstelle abgewickelt werden. Nur so ist es möglich, die notwendige Koordination und Abstimmung zwischen den Projekten angemessen zu kontrollieren und gegebenenfalls steuernd einzugreifen.
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