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Verfahren
Portierbarkeit
Methode/Technik:29864
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Beschreibung

Die Portierbarkeit von Software beschreibt ihre Fähigkeit, in unterschiedlichen Umgebungen technisch einsetzbar zu sein, d.h. eine technische Systemintegration zu ermöglichen. Das bezieht sich zunächst auf die technische Systemumgebung der Software, aber auch auf die technische Realisierung der Kommunikation mit Nachbarsystemen, mit denen sie fachlich zusammenarbeitet. Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten der Systemumgebung: die Laufzeitumgebung, in der ein Softwaresystem produktiv eingesetzt wird, und die Entwicklungsumgebung, in der es entwickelt und gewartet wird. Portierbarkeit bezieht sich zunächst auf die Laufzeitumgebung des Systems, die im einfachsten Fall aus der Hardware, d.h. aus den Rechnern und Netzwerkkomponenten, und aus der Betriebssystemsoftware besteht. Bei betrieblichen Informationssystemen gehören dazu in der Regel außerdem folgende Software-Komponenten, die die technische Infrastruktur darstellen: Datenbanksystem, Netzwerksystem, TP-Monitor oder Application Server und Web Server; ergänzt werden sie durch fachliche Nachbarsysteme, z.B. Systeme für ERP (Enterprise Resource Planning), CRM (Customer Relationship Management) etc. Die Entwicklungsumgebung setzt sich zusammen aus Compiler, Debugger und Konfigurationsmanagementsystem - oft in einem Produkt zusammengefasst - und eventuell einer Testumgebung.
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