Der grobe Ablauf der System-Anforderungsanalyse SE1 umfasst:
Anwenderforderungen erarbeiten Die Anwenderforderungen werden (in bezug auf das betrachtete System) als vollständige, fachliche Forderungen verstanden. Die Erfüllung der externen Vorgaben und der Anwenderforderungen ist am fertigen System durch Validierung nachzuweisen.
Die Aktivität SE1 „System-Anforderungsanalyse“ beinhaltet die Aufnahme und Analyse des Ist-Zustands. Je nach Entwicklungsziel erstreckt sich diese Ist-Aufnahme/-Analyse über mehrere Ebenen des bestehenden technischen Systems und betrachtet auch dessen organisatorische und technische Einbindung. Dabei werden Schwachstellen und deren Ursachen identifiziert.
Nachfolgend wird auf der Basis der externen Vorgaben ein Gesamthorizont für die Funktionalität des Systems spezifiziert - in Form einer groben Systembeschreibung, die den Rahmen für alle weiteren Verfeinerungen und Ergänzungen der Anwenderforderungen in nachfolgenden Entwicklungszyklen
bildet. In weiteren Schritten sind die technischen, organisatorischen und weiteren Randbedingungen sowie die Anforderungen an die Qualität festzuhalten, soweit sie aus den externen Vorgaben für die Systementwicklung erkennbar sind.
Anschließend ist das System fachlich zu strukturieren. Die Funktionalität des Systems ist in einer der Komplexität des Systems entsprechenden Detaillierung festzulegen, d. h. aus Anwendersicht ist die Kernfunktionalität klar zu beschreiben, und der Funktionsumfang ist im Sinne eines Gesamthorizonts anzugeben.
Nachfolgend sind die möglichen Bedrohungen und Risiken zu analysieren. Als Ergebnis der Bedrohungs- und Risikoanalyse werden evtl. weitere Anforderungen an das System definiert.
Forderungscontrolling durchführen Auf der Basis erster Architekturüberlegungen werden Betrachtungen zur Realisierbarkeit und zur Wirtschaftlichkeit angestellt, die zur Modifizierung der Anwenderforderungen führen können. Dies findet im Einvernehmen zwischen Anwender und Auftraggeber/Realisierer statt. Die Ergebnisse des Forderungscontrolling werden in einem Protokoll dokumentiert.
Erarbeitung des SWPÄ-Konzepts Im SWPÄ-Konzept wird der Rahmen für die SWPÄ im späteren Systembetrieb festgelegt. Organisation und Vorgehensweise in der SWPÄ werden beschrieben.
Die folgende Abbildung beschreibt die Aktivitäten und Produkte der System-Anforderungsanalyse:
(Die Systemarchitektur ist dann Eingangsinformation, wenn ein Forderungscontrolling auf der Basis eines konkreten Architekturvorschlags durchgeführt werden soll.)
Die Zusammenhänge der Produkte der Phase SE1 werden in der folgenden Abbildung aufgezeigt: